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Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO

Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform „WizKey".

Vertragsparteien

Verantwortlicher (nachfolgend „Auftraggeber"): der Kunde, der über die Plattform einen Workspace betreibt und diesen Vertrag digital unterzeichnet.

Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer"):
WizKey Softwareentwicklung
Marvin Wisniewski
Weidenstr. 66
45899 Gelsenkirchen
Deutschland
E-Mail: info@wizkey.de

1. Gegenstand und Dauer des Auftrags

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen des Betriebs der SaaS-Plattform „WizKey" (Projekt-, Compliance-, Personal- und Seminar-Verwaltung sowie weiterer gebuchter Module). Die Verarbeitung beginnt mit der Bereitstellung des Workspace und endet mit Beendigung des zugrunde liegenden Hauptvertrags (Nutzungsvertrag).

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Bereitstellung der Plattform — insbesondere Speicherung, Strukturierung, Anzeige, Auswertung und Übermittlung der vom Auftraggeber eingegebenen Daten sowie Hosting, Datensicherung und technischer Support.

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Datenarten: Stamm- und Kontaktdaten, Account- und Zugangsdaten, Kommunikations- und Inhaltsdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Nutzungs- und Protokolldaten; je nach genutztem Modul auch personalbezogene Daten sowie Teilnahme- und Anmeldedaten.

Kategorien betroffener Personen: Mitarbeitende und Nutzer des Auftraggebers, Kunden, Interessenten, Geschäftspartner, Seminar-Teilnehmer sowie weitere vom Auftraggeber erfasste Personen.

4. Pflichten des Auftragnehmers

5. Sub-Auftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt mit Abschluss dieses Vertrags den Einsatz folgender Sub-Auftragsverarbeiter:

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich Hinzuziehung oder Austausch von Sub-Auftragsverarbeitern; der Auftraggeber kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter besteht ein Vertrag mit gleichwertigem Datenschutzniveau.

6. Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Verarbeitung in einem Drittland findet nur statt, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln, siehe Cloudflare in Ziffer 5).

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen — unter anderem Transportverschlüsselung (TLS), mandantengetrennte Datenhaltung (eigene Datenbank je Workspace), rollen- und berechtigungsbasierte Zugriffskontrolle, revisionssicheres Audit-Log, regelmäßige Datensicherung sowie gehärtetes Hosting. Die jeweils aktuellen TOMs sind unter /toms einsehbar.

8. Kontroll- und Weisungsrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der Einhaltung dieses Vertrags und der einschlägigen Datenschutzvorschriften zu überzeugen. Kontrollen erfolgen nach vorheriger angemessener Ankündigung und ohne Störung des Betriebsablaufs. Weisungen sind grundsätzlich in Textform zu erteilen.

9. Mitteilung bei Verstößen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten oder schwerwiegende Störungen des Betriebsablaufs bekannt werden, und unterstützt ihn bei den Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.

10. Haftung

Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO sowie die Bestimmungen des Hauptvertrags. Die Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte verbleibt beim Auftraggeber als Verantwortlichem.

11. Vertragsdauer, Kündigung und Datenrückgabe

Dieser Vertrag ist an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden und endet mit diesem. Nach Beendigung löscht oder übergibt der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen dieses Vertrags vor.


Stand: Mai 2026. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird durch den Auftraggeber digital unterzeichnet. Unterzeichnung, Zeitpunkt, IP-Adresse und ein SHA-256-Prüf-Hash des Vertragstextes werden revisionssicher dokumentiert.